Diese Wespe bereitet der Imkerschaft Sorge – die asiatische Gelbfuß-Hornisse

Die asiatische Gelbfuß-Hornisse, auch Vespa velutina, ist ursprünglich in China beheimatet. Durch Warenhandel ist sie 2004 nach Südfrankreich eingeschleppt worden. Aufgrund eines fehlenden natürlichen Feindes, guter Anpassungsfähigkeit und hoher Vermehrungsfähigkeit hat sich die Vespa velutina schnell von dort aus nach Westeuropa bis zu uns nach Nordrhein-Westfalen ausgebreitet. Sie braucht für die Ernährung der Nachkommenschaft eine große Masse Insekten, hier vor allem Bienen, die sie erjagt. Es gibt Beobachtungen in südeuropäischen Regionen, in denen es einen großen Befall mit Vespa velutina gibt, dass die Zahl der Insekten durch die Bejagung durch die Vespa velutina bedeutsam abnimmt. Dadurch sinkt einerseits die Bestäubungsleistung, andererseits wird die Biodiversität reduziert. Durch die Räuberei der Vespa velutina gingen so viele Bienenvölker verloren, dass Imkereien aufgeben wurden. Deshalb hat die Europäische Union die Vespa velutina 2016 als zu bekämpfende invasive Art erklärt. Sie hat eine Verordnung erlassen, dass bei Sichtung dieser Wespe eine Meldepflicht an die entsprechende Behörde besteht. Diese veranlasst dann die Beseitigung. „Die Wespe ist gut an ihren gelben Füßen sowie ihrem dunklen Hinterleib mit der markanten gelb-orangen Binde zu erkennen.“ erklärt der Vorsitzende des Kreisimkervereins Arnsberg Jürgen Meyer und fügt hinzu: „Besonders typisch sind ihre großen, pflaumenartigen Nester in den Baumwipfeln, die sie ab Juli/August anlegt. Sie sind jetzt bei fehlenden Laub gut zu erkennen. Ihre ersten Nester legt sie im Frühjahr jedoch in Hecken oder auch Dachvorsprünge an.“ Die Vespa velutina selbst ist friedfertig, es sei denn, sie sieht ihr Nest bedroht. Zur Verteidigung des Nestes fliegen alle Wespen aus dem Nest aus, um in einem größeren Radius von mehreren Metern das Nest zu verteidigen. „Dies ist nicht ungefährlich. Im Zusammenhang mit Stichen der Wespe ist es in Südeuropa es zu einer relevanten Zahl an Todesfällen gekommen“ berichtet der Bienensachverständige des Imkervereines Langscheid und Umgebung Dr. Gerd-Thomas Klauke und fügt hinzu, „Es ist ratsam, sich einem gesichteten Nest keinesfalls zu nähern oder es gar beseitigen zu wollen.“. Die Beseitigung eines Nests der Vespa velutina sollte Fachleuten überlassen werden, die die Gefahren kennen und eine entsprechende Schutzausrüstung haben. Sie können auch eine Verwechslung mit streng geschützten Wespen ausschließen.

Die bisherigen Sichtungen und Nestfunde waren im Wesentlichen zufällig und erfolgten nicht durch Imker. Daher ist es wichtig, dass die Bevölkerung und auch die Berufsgruppen, die in der Natur arbeiten, die Problematik dieser Wespe kennen und Sichtungen entsprechend melden. „Wir Imker hoffen auf die Aufmerksamkeit und Unterstützung durch die Bevölkerung, um eine ungehemmte Ausbreitung dieser Hornisse mit unabsehbaren Folgen für die heimische Natur, aber auch für unsere Bienen zu verhindern. Allein werden wir Imker das nicht schaffen können.“ so Jürgen Meyer. Sollte eine Wespe oder ein Nest gesichtet werden, sollte nach Möglichkeit ein Foto (z.B. mit dem Handy) zur Dokumentation angefertigt werden. So kann später der Fund einer Vespa velutina bestätigt werden und weiteres Vorgehen veranlasst werden. Gleichzeitig mit dem Foto sollte der Fundort und die Zeit festgehalten werden. Das Foto und die Daten sollten anschließend an die zuständige Untere Naturschutzbehöde HSK (Meschede), Telefon 0291/94 0 oder Email:post@hochsauerland-kreis.de weitergeleitet werden. Zusätzlich kann eine Meldung auch online erfolgen unter https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/ . Die Imker bedanken sich schon jetzt bei der Bevölkerung für die Mithilfe.

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Mitteilungen des Vorsitzenden

Anfängerkurs: Anfängerkurs 2025 1. Abend ( Schnupperabend ) am 12.02.2025 um 18:00 Uhr in der Volkshochschule Sundern Franz-Tigges-Platz. Anmeldungen unter VHS Arnsberg. Weitere Termine werden an diesem Abend vorgestellt.

Vortrag zur “ asiatischen Hornisse“ am 13.02.2025 bei der VHS in Sundern, Beginn 18:00 Referent :Christian Monier, verbindlichen Anmeldung bis 08.02.25 beim Kreisvorsitzender Meyer-Beate_u._juergen @t-online.de Zur Deckung der Unkosten wird um einen Spende gebeten


Auf Grund der derzeitigen Situation können Veranstaltungen kurzfristig ausfallen oder müssen auf einen anderen Termin verlegt werden. Bitte informieren Sie sich vorab.


Einige aktuelle Hinweise

Lassen Sie sich alle Schulungen bescheinigen, Unterlagen aufheben, sind wichtig bei Kontrollen durch das Lebensmittelamt. Nach neustem Stand sollen auch Imker mit nur 3 Völkern kontrolliert werden. Bitte daran denken, das Rückstandsproben vom abgefülltem Honig bis zum Ablauf des MHD aufbewahrt werden müssen.

Heben Sie bitte auch die Bewertungen der Honigbewertung auf, wichtig bei der Kontrolle durch da Lebensmittelamt.

 

Am Bienenstand

Was ist zu tun?

Imkerschutzkleidung auf Vollständigkeit und Sauberkeit prüfen, Imker Ausstattung auf bedarfsgerechte Vollständigkeit prüfen, Anzahl der eingelöteten Mittelwände prüfen, Vorliegen der amtsärztlichen Bescheinigungen für Verkauf und Wanderung prüfen, Entwickelung der Frühtrachtpflanzen beobachten, Kontakt zu Raps- Anbaubetrieben halten, deren Bestände genutzt werden, Wetterprognosen verfolgen, Futtervorrat im Auge behalten, so lange keine Massentracht einsetzt.

Durch den milden Witterungsverlauf wurde ein Durchbrüten begünstigt, wodurch der Futterverbrauch relativ hoch war. Noch wichtiger als die Futtermenge, ist der Sitz zum Futter. Wintertrauben, in deren Zentrum sich Brutflächen befinden, müssen unbedingt an den Futterflächen sitzen, damit die Bienen sie nutzen können. Andernfalls können sie verhungern, obwohl genügend Futter im Stock ist. Zur Erzeugung der Brutnesttemperatur benötigen sie deutlich mehr Futter als zur Temperierung der Wintertraube.

Regelmäßige Standkontrollen lassen uns zudem erkennen, ob die Mäusegitter noch sitzen, Fluglöcher von toten Bienen verstopft sind, und eventuell Spechte auf Futtersuche bei unseren Bienen einzudringen versuchen.

Celle warnt vor Kauf von Kunstschwärmen

Anlassbezogen warnte das LAVES Institut für Bienenkunde Celle noch einmal vor jedem Kauf von Bienen-Kunstschwärmen und Bienen-Königinnen, deren Herkunft nicht eindeutig bekannt bzw. belegt werden kann. In Zeiten, in denen der Online-Handel boomt, verlocken auch Angebote wie „Kunstschwärme produziert in Europa – bei uns können Sie ganz bequem Kunstschwärme online kaufen“ offensichtlich einige Imker/-innen zur Nachfrage sogar bei erkennbar dubiosen Angeboten. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Bienen mit dem entsprechenden Seuchenfreiheits- bzw. Tiergesundheitsbescheinigungen zwar erlaubt, fachlich aber nicht zu befürworten.

Varroa – Behandlung

Wussten Sie, dass die Verbreitung der Varroa durch:

Räuberei, Verflug, imkerliche Betriebsweise, vernachlässigte Bienenstände, zusammenbrechende Völker, Reinvasion und mangelhafte Behandlung gefördert wird.

Gerade die Reinvasion stellt ein großes Problem da, wenn z. B. Imker in einem Bezirk nicht alle eine ordnungsgemäße und zeitnahe Behandlung durchführen.

Auch wenn die Vorroa keine anzeigepflichtige Krankheit ist, besteht laut Bienenseuchen Verordnung § 14 /15

eine Behandlungspflicht.

§ 14 (1) Ist ein Bienenstand von der Milbenseuche befallen, hat der Besitzer alle Bienenvölker zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist.

(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Milbenseuche erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen die Milbenseuche zu behandeln sind, sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.

§ 15 (1) Ist eine Bienenstand mit Varroamilbe befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen Varroatose zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach §14 Absatz 2 angeordnet worden ist.

Zur Behandlung von Bienenvölkern dürfen nur vom Bunddesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL ) zugelassen Tierarzneimittel angewendet werden. bei der Anwendung der Mittel sind die Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten.